Eingliederungshilfe
Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten Menschen, die wesentlich in ihrer Fähigkeit eingeschränkt sind, an der Gesellschaft teilzuhaben. Die Leistungen sind für Erwachsene durch die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) zum 01.01.2020 im SGB IX gebündelt. Das sind Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Leistungen zur Teilhabe an Bildung und Leistungen zur Sozialen Teilhabe. Welche Leistung konkret erforderlich ist, richtet sich nach dem indivuduellen Bedarf des/der Leistungsberechtigten.
Davon getrennt sind seit den Änderungen